Der Remote Access Infrastructure Service Provider (RAISP)

22 April 2025

Warum er in der Sicherheitstechnik so wichtig ist

Die Digitalisierung und Automatisierung von Serviceprozessen ist in Zeiten des Fachkräftemangels und der absehbaren Auswirkungen der demographischen Entwicklung nicht mehr aufzuhalten. Dies gilt grundsätzlich für alle Branchen, ist in der Sicherheitstechnik aber von besonderer Bedeutung. Vor Allem deshalb, weil für den notwendigen Remote Access (Fernzugriff) lange verbindliche Regeln für die Sicherheitstechnik fehlten.


Erst mit der EN 50710 wurde ein Regelwerk vorgelegt was erste Rahmenbedingungen für den Remote Access auf sicherheitstechnische Anlagen regelt. In der EN 50710 wird auf weitere Normen und Richtlinien verbindlich verwiesen, was die Anwendung nicht vereinfacht. Bei den Unternehmen, die zur Verbesserung ihrer Serviceprozesse jetzt handeln müssen und wollen, führt das zwangsläufig zur Verunsicherung. Der VDS hat deshalb die Initiative ergriffen und unter dem Arbeitstitel VDS 6041 eine Zulassungsrichtlinie für den Remote Access auf sicherheitstechnische Anlagen erarbeitet die kurz vor der Veröffentlichung steht.

Damit ist dann verbindlich geregelt, wie und unter welchen Bedingungen ein Fachunternehmen den Remote Access auf die von ihm betreuten sicherheitstechnischen Anlagen durchführen kann.

Was sicherheitstechnische Anlagen im Sinne der Normung sind, zeigt die nachfolgende Auflistung:

Anwendungsbereich

Die Normen und die Zulassungsrichtlinie legen die Mindestanforderungen für die Bereitstellung von sicheren Ferndiensten über eine Fernzugangsinfrastruktur (RAI, en: Remote Access z. B. über IP-Verbindungen), fest. Es handelt sich um die folgenden Anlagen oder System Gruppen:

  • Brandsicherheitsanlagen einschließlich aber nicht beschränkt auf Branddetektierungs- und Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen und für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen;
  • Sicherheitsanlagen einschließlich aber nicht beschränkt auf Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, elektronische Zutrittskontrollanlagen, Perimeter-Überwachungsanlagen und Videoüberwachungsanlagen;
  • Personen-Hilferufanlagen
  • Elektroakustische Notfallwarnanlagen;
  • eine Kombination solcher Anlagen;
  • mit den Anlagen a) bis e) verbundene Managementsysteme.

 

Historisch werden sicherheitstechnische Anlagen grundsätzlich Normenund regelbasiert so entwickelt und gebaut, das eine hohe Betriebs- und Ausfallsicherheit gewährleistet wird. Dies betrifft im Besonderen den Schutz vor Manipulation, Sabotage und heute auch das gesamte Feld der Cybersicherheit. Damit wird klar, dass immer dann wenn ein Fernzugriff auf diese Anlagen notwendig wird, besondere Bedingungen zu beachten sind.

Die Frage, ob und warum der Remote Access für die Serviceunternehmen eine so hohe Bedeutung zukommt, ist schnell beantwortet. Dem Anwender erschließen sich zusätzliche Möglichkeiten die den Serviceprozess sicherer, effizienter und einfacher machen. Insbesondere sind das:

  • Echtzeitmonitoring
  • Fernbedienung
  • Mobile-APP‘s für sicheren Zugriff von überall zu jederzeit
  • Schnittstellen zu den Managementsystemen der Hersteller

 

Dies führt in den betroffenen Serviceunternehmen und Fachbetrieben zu den gewollten Effekten wie:

  • Entlastung des Fachpersonals von wiederkehrenden Arbeiten
  • revisionssichere Dokumentation aller Transaktionen am System
  • Automatisierung der Dokumentationspflichten wie Betriebstagebuch, Wartungsprotokoll etc.
  • Wegfall unnötiger Fahrten zum Kunden
  • Verbesserung der Informationsflüsse zwischen den Beteiligten
  • Erhöhung der Transparenz

 

Dabei kommt der Remote Access Infrastructure (RAI) eine herausragende Bedeutung zu, weil Sie die Zugriffssicherheit, die Normenkonformität, und im besten Fall den Zugriff auf Anlagen und Systemeunterschiedlicher Anbieter ermöglicht.

Der Betrieb der, und Verantwortung für die RAI obliegt dabei dem RAISP der den kompletten Betrieb inclusive der Übertragungswege managed. Der Fach Errichter ist Anwender der RAI und als Remote Service Provider (RSP) im Sinne der Norm verantwortlich für die Beziehung zum Endkunden, üblicherweise dem Betreiber, der wiederum dieser Verantwortung an den RSP ganz oder teilweise übertragen kann.

Den Interessen der Industrie ist insoweit Rechnung getragen als Schnittstellen zwischen den Managementsystemen der Hersteller und dem RAISP möglich sind. Gerade und speziell wegen der der Datensicherheit unterliegen die Managementsysteme der Hersteller den einschlägigen für Europa verbindlichen Datenschutzregeln. Vor allem was die Einhaltung der Anforderungen an die Standorte der Systeme, die Einhaltung der zuständigen Normen, und die Unterbindung von Datentransfers an Einrichtungen außerhalb Europas sind zwingend.

Die TCC GmbH hat sich sehr früh mit den Entwicklungen bei der Erarbeitung der Zulassungsrichtlinie und Normungen befasst und hat mit ATRADIS<XGuard eine RAI entwickelt und betreiben diese als RAISP.

ATRADIS<XGuard ist ein offenes System und ermöglicht grundsätzlich die Anschaltung von Systemen und Anlagen beliebiger Hersteller. ATRADIS<XGuard ist verfügbar und ist somit für die Fach Errichter als auch für die Hersteller der Anlagen und Systeme ein adäquater Kooperationspartner.